Pflichtumtausch von Führerscheinen – Zuständigkeit

Gemäss Mitteilung des Auswärtigen Amtes wird das Büro des deutschen Honorarkonsuls in Genf nur bei Wohnsitz ausserhalb der EU/EWR = Schweiz mit einbezogen.

Wir sind nicht zuständig für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich!!