Pflichtumtausch von Führerscheinen – Zuständigkeit

Gemäss Mitteilung des Auswärtigen Amtes wird das Büro des deutschen Honorarkonsuls in Genf nur bei Wohnsitz ausserhalb der EU/EWR = Schweiz mit einbezogen. Wir sind nicht zuständig für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich!!

Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt in Deutschland

Wurden Sie nach dem 31.12.1999 als Deutsche-r im Ausland geboren, beachten Sie bitte dringend Folgendes: Für Kinder, die im Ausland geboren wurden und deren deutscher Elternteil oder deutsche Eltern nach dem 31.12.1999 ebenfalls im Ausland geboren wurde, muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes die Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland beantragt werden, damit… Continue reading Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt in Deutschland