Pflichtumtausch von Führerscheinen – Zuständigkeit

Gemäss Mitteilung des Auswärtigen Amtes wird das Büro des deutschen Honorarkonsuls in Genf nur bei Wohnsitz ausserhalb der EU/EWR = Schweiz mit einbezogen. Wir sind nicht zuständig für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich!!

Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt in Deutschland

Wurden Sie nach dem 31.12.1999 als Deutsche-r im Ausland geboren, beachten Sie bitte dringend Folgendes: Für Kinder, die im Ausland geboren wurden und deren deutscher Elternteil oder deutsche Eltern nach dem 31.12.1999 ebenfalls im Ausland geboren wurde, muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes die Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland beantragt werden, damit… Continue reading Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt in Deutschland

Neuer Honorarkonsul

Mathis Kern, Jahrgang 1974, hat am 21. Dezember 2020 das Amt des Honorarkonsuls der Bundesrepublik Deutschland für die Kantone Genf, Waadt und Wallis übernommen. Als Deutscher in Genf geboren und aufgewachsen ist er heute als selbstständiger Rechtsanwalt mit Praxisschwerpunkten in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, im Recht des internationalen öffentlichen Dienstes und im Baurecht tätig.  Neben den… Continue reading Neuer Honorarkonsul

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