Passgebühren/Laufzeiten

Gebühren in Pass- und Personalausweisangelegenheiten (gültig ab 11.04.2024)

Die Gebühren richten sich nach der Passverordnung bzw. der Personalausweis- und eID-Gebührenverordnung. Bei der Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen im Ausland fällt stets ein Auslandszuschlag an.

Die wechselkursabhängigen Gebühren sind bei Antragstellung zu bezahlen, in bar in Schweizer Franken zum aktuellen Wechselkurs.
Wir akzeptieren im Büro in Genf Debit- oder Postcard.

Eine Barzahlung in Euro ist nicht möglich.

Bei Antragstellung über ein Büro der Honorarkonsuln entstehen zusätzliche Bearbeitungsgebühren von 82,- CHF, bei weiteren Anträgen derselben Person von 21,- CHF.

Reisepass (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck)

für Personen unter 24 Jahren, gültig für 6 Jahre  CHF 67,–
ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre  CHF 99,–

Personalausweis (biometrisch, ab 6 Jahren mit Fingerabdruck) 

für Personen unter 24 Jahren, gültig für 6 Jahre  CHF 52,–
ab dem Alter von 24 Jahren, gültig für 10 Jahre  CHF 66,–

Vorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, ohne Fingerabdruck)

nur in Notfällen, gültig für ein Jahr und nur in Verbindung mit einem biometrischen Reisepassca. CHF 69

Der reguläre Reisepass kann auch per Express-Verfahren beantragt werden, sofern keine Unterlagen nachgefordert oder Rechtsfragen geklärt werden müssen. Der Express-Zuschlag beträgt 32,- CHF.

Bei Unzuständigkeit (also fortbestehendem Wohnsitz in Deutschland oder einem Drittland) wird ein Zuschlag von bis zu 69,- CHF fällig.

Nach Fertigstellung wird Ihnen das Ausweisdokument zugesandt. Neben der Pass-/Ausweisgebühr fallen Auslagen in Höhe von 4,- CHF an, bzw. über ein Büro eines Honorarkonsuls 5,- CHF.

Eine Übersicht über alle Passgebühren bzw. Personalausweisgebühren bietet das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Sie dürfen Ihr aktuelles Ausweisdokument solange behalten, bis das neue fertig ist. Sobald das neue Ausweisdokument fertig ist, werden Sie von der deutschen Botschaft in Bern entweder per e-Mail oder Postkarte aufgefordert, Ihr jetziges Ausweisdokument an die Botschaft in Bern zu schicken. Sie bekommen dann einige Tage später sowohl das neue Ausweisdokument, als auch das bisherige (entwertet) per Post zugesendet.