Namensführung

Haben Sie Ihren Namen in der Schweiz geändert oder wollen Sie Ihren Namen z.B. im Zusammenhang mit einer Eheschließung ändern oder den Namen Ihres Kindes bestimmen? Dann finden Sie hier mehr Informationen zu dem Thema.

Sämtliche Informationen haben wir sorgfältig zusammengetragen, sind zur Namensführung aber stets unverbindlich. Rechtsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. 

Die Rechtslage hat sich häufig geändert, wird sich weiter ändern und unterliegt zum Teil unterschiedlichen Auslegungen. Einzelfälle bedürfen daher einer gründlichen Prüfung, weshalb wir bei allen Anfragen um Ihre Geduld bitten. 

Die Modernisierung des Namensrechts ist zum 1. Mai 2025 in Kraft getreten und ermöglicht Eheleuten und Kindern auch Doppelnamen nach deutschem Recht. Die Änderungen im deutschen Namensrecht für Ehe- und Geburtsnamen und im Internationalen Privatrecht haben wir hier für Sie zusammengefasst.