Welche Formulare und Unterlagen muss ich mitbringen?

Antrag Erwachsene

Folgende Unterlagen sind immer mindestens erforderlich und beim Termin vorzulegen, bringen Sie bitte auch die jeweils genannten Kopien mit und beachten Sie die allgemeinen Hinweise am Ende:

  • Ein vollständig maschinell oder leserlich ausgefülltes Antragsformular (Deutsch, Français, English) bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis ein Formular pro Antrag. Es reicht jedoch aus, wenn Sie einen Satz Kopien für die gleichzeitige Beantragung von Reisepass und Personalausweis mitbringen.
  • ein aktuelles, maximal 6 Monate altes biometrisches Passfoto (bei Bedarf steht Ihnen vor Ort ein Fotoautomat zur Verfügung.)
    (Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • bisheriger Reisepass/vorläufiger Reisepass/Personalausweis. Zu kopieren ist die Datenseite des Reisepasses bzw. die Vorder-und Rückseite des Personalausweises. Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.
  • Geburts-/Abstammungs- und ggf. Heiratsurkunde (sofern bisher kein Dokument durch die deutsche Botschaft in Bern ausgestellt wurde). Bei Geburt in Deutschland oder wenn die Geburt im Ausland in Deutschland beurkundet wurde, immer die deutsche Geburtsurkunde, sonst die ausländische bzw. der schweizerische Familienausweis – im Original mit Kopie
  • wenn im aktuellen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist: Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  • Ausländerausweis/Aufenthaltstitel für die Schweiz bzw. Schweizer Ausweisdokumentim Original mit Kopie
  • Aktueller Adressnachweis (z.B.  Stromrechnung, Wohnsitznachweis der Gemeinde o.ä.)

Zusätzliche Unterlagen, sofern zutreffend, stets im Original und mit Kopie, wenn:

  1. sich seit dem letzten Antrag in Bern Änderungen ergeben haben oder 
  2. der Pass oder Personalausweis nicht von der deutschen Botschaft Botschaft Bern oder
  3. vor 2010 von der deutschen Botschaft in Bern ausgestellt wurde:
  • Auszug aus dem Geburtsregister bei Geburt in Deutschland nach 31.12.1999 von zwei ausländischen Elternteilen. (Dann ist eine Geburtsurkunde nicht ausreichend).
  • Nachweis über eine Namensänderung (bei Heirat oder Partnerschaft oder nach Scheidung)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Erklärungserwerbs- oder Einbürgerungsurkunde, nur bei Geburt im Ausland und/oder keinem deutschen Elternteil)
  • Nachweis über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Zivilstandsformular 7.9 – Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige Formular 7.9 – anzufordern bei Ihrer Heimatgemeinde);
  • Promotionsurkunde in deutscher oder englischer Sprache, mit Namen und Geburtsdatum, wenn der Doktorgrad sich nicht aus einem früheren Pass/Ausweis ergibt und der Eintrag im neuen Reisepass/Personalausweis gewünscht wird.

Fremdsprachige Unterlagen (ausser in Englisch oder einer Landessprache) müssen übersetzt sein. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente erforderlich sowie ggf. auch eine Überbeglaubigung (in Form einer Apostille oder Legalisation) oder die Echtheitsprüfung ausländischer Urkunden notwendig sein.

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Der Pass und/oder Personalausweis kann erst bei der Bundesdruckerei bestellt werden, wenn eine abschließende Bearbeitung des Antrags nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen möglich ist.
Bitte beachten Sie ggf. auch unsere FAQ.

Merkblatt zum Download (Deutsch, Français, English)

Antrag Minderjährige

Zur Beantragung eines biometrischen Reisepasses oder Personalausweises ist die persönliche Vorsprache des Kindes in Begleitung der Sorgeberechtigten unabdingbar. Ist ein Sorgeberechtigter verhindert, ist dessen beglaubigte Zustimmungserklärung (Deutsch, Français, English) vorzulegen.

Ausnahme hierzu ist die Beantragung eines Personalausweises durch einen Minderjährigen ab 16 Jahren. Ein solcher Antrag kann durch den Minderjährigen selbst, ohne Mitwirkung seiner Eltern gestellt werden. Hierzu bitte das Antragsformular für Erwachsene (Deutsch, Français, English) ausfüllen.

Achtung: Bezüglich Reisepässe und Personalausweise für Kinder unter 6 Jahren gilt bis auf weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden. Bitte buchen Sie den Termin zur Antragstellung nach dem 6. Geburtstag, damit die Fingerabdrücke des Kindes erfasst werden können.

Folgende Unterlagen sind immer für jeden Antrag mindestens erforderlich und beim Termin vorzulegen, bitte bringen Sie auch die ggf. genannten Kopien mit und beachten Sie bitte die allgemeinen Hinweise am Ende:

  • Ein vollständig maschinell oder leserlich ausgefülltes Antragsformular (Deutsch, Français, English), bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis ein Formular pro Antrag.
  • ein aktuelles (max. 6 Monate altes) biometrisches Passfoto (bei Bedarf steht für Kinder ab 6 Jahren vor Ort ein Fotoautomat zur Verfügung.)
    (Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • Bisheriges Ausweisdokument des Kindes mit einer Kopie der Datenseite des Reisepasses bzw. Vorder- und Rückseite des Personalausweises, sofern es nicht eine Erstbeantragung ist. Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.
  • Aktuelle Reisepässe oder Personalausweise der Eltern (im Original mit Kopie)
  • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister, sofern bisher kein Reisedokument von der Botschaft Bern ausgestellt wurde (im Original und mit Kopie)
  • Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort in Deutschland, wenn im jetzigen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist
  • Schweizer Ausländerausweis/Aufenthaltstitel bzw. Schweizer Ausweisdokument des Kindes und der Eltern (im Original und mit Kopie).
  • Aktueller Adressnachweis des Kindes und der Eltern (z.B.  Stromrechnung, Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde o.ä.)
  • Ggf. beglaubigte Zustimmungserklärung, sofern ein/e Sorgeberechtigte/r nicht mit vorspricht.

Zusätzliche Unterlagen, sofern zutreffend, stets im Original und mit Kopie, wenn:

  1. sich seit dem letzten Antrag in Bern Änderungen ergeben haben oder 
  2. der Pass oder Personalausweis nicht von der deutschen Botschaft Botschaft Bern oder
  3. vor 2010 von der deutschen Botschaft in Bern ausgestellt wurde:
  • Ggf. Heiratsurkunde der Eltern oder Familienbuch/-ausweis der Eltern mit Vermerk über deren Namensführung sowie ggf. Bescheinigung über Namensführung nach deutschem Recht
  • für Kinder (zum Zeitpunkt der Geburt) nicht verheirateter Eltern, ggf. Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates oder Erklärung zum Sorgerecht
  • für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils zusätzlich: Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil (eine Scheidung im Ausland bedarf dabei einer Anerkennung in Deutschland!)
  • für Kinder (zum Zeitpunkt der Geburt) nicht verheirateter Eltern, sofern erfolgt: Ggf. Vaterschaftsanerkennungserklärung, bei Anerkennung in der Schweiz ggf. Zustimmungserklärung der Kindesmutter
  • Ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Erklärungserwerbs- oder Einbürgerungsurkunde, nur bei Geburt im Ausland und/oder keinem deutschen Elternteil)
  • Ggf. Nachweis über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Zivilstandsformular 7.9 – Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige)

Fremdsprachige Unterlagen (ausser in Englisch oder einer Landessprache) müssen übersetzt sein. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente erforderlich sowie ggf. auch eine Überbeglaubigung (in Form einer Apostille oder Legalisation) oder die Echtheitsprüfung ausländischer Urkunden notwendig sein.

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Der Pass oder Personalausweis kann erst bei der Bundesdruckerei bestellt werden, wenn eine abschließende Bearbeitung des Antrags nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen möglich ist.
Bitte beachten Sie ggf. auch unsere FAQs.

Merkblatt zum Download (Deutsch, Français, English)

Bitte beachten Sie: Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt! Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf des eingetragenen Datums gültig.