Welche Formulare und Unterlagen muss ich mitbringen?

Für Volljährige

Ein vollständig maschinell oder leserlich ausgefülltes Antragsformular (Deutsch, Français, English) bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis ein Formular pro Antrag. Es reicht jedoch aus, wenn Sie einen Satz Kopien für die gleichzeitige Beantragung von Reisepass und Personalausweis mitbringen.

Bitte sämtliche Unterlagen im Original und mit einer Kopie mitbringen, die Originale erhalten Sie zurück. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden, dies verzögert jedoch die Bearbeitung Ihres Antrages.

Merkblatt zum Download (Deutsch, Français, English)

  • ein aktuelles, maximal 6 Monate altes biometrisches Passfoto pro Antrag (bei Bedarf steht Ihnen vor Ort ein Fotoautomat zur Verfügung.)
    (Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • Schweizer Ausländerausweis/Aufenthaltstitel bzw. Schweizer Ausweisdokument
  • Aktueller Adressnachweis (z.B.  Stromrechnung, Wohnsitznachweis der Gemeinde o.ä.)
  • bisheriger Reisepass/vorläufiger Reisepass/Personalausweis. Zu kopieren ist die Datenseite des Reisepasses bzw. die Vorder-und Rückseite des Personalausweises.
  • Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.

Zusätzliche Unterlagen, wenn:

  1. sich seit dem letzten Antrag in Bern Änderungen ergeben haben oder 
  2. der Pass oder Personalausweis nicht von der deutschen Botschaft Botschaft Bern oder vor 2010 von der deutschen Botschaft in Bern ausgestellt wurde:
  • wenn im aktuellen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist: Abmeldebescheinigung aus Deutschland
  • Deutsche Geburts-/Abstammungsurkunde (bei Geburt in Deutschland nach 31.12.1999 von zwei ausländischen Elternteilen immer ein Auszug aus dem Geburtsregister)
  • Nachweis über eine Namensänderung (bei Heirat oder Partnerschaft oder nach Scheidung)
  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Erklärungserwerbs- oder Einbürgerungsurkunde, nur bei Geburt im Ausland und/oder keinem deutschen Elternteil)
  • Nachweis über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Zivilstandsformular 7.9 – Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige Formular 7.9 – anzufordern bei Ihrer Heimatgemeinde);
  • Promotionsurkunde in deutscher oder englischer Sprache, mit Namen und Geburtsdatum, wenn der Doktorgrad sich nicht aus einem früheren Pass/Ausweis ergibt und der Eintrag im neuen Reisepass/Personalausweis gewünscht wird.

Fremdsprachige Unterlagen (ausser in Englisch oder einer Landessprache) müssen übersetzt sein. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente erforderlich sowie ggf. auch eine Überbeglaubigung (in Form einer Apostille oder Legalisation) oder die Echtheitsprüfung ausländischer Urkunden notwendig sein.

Für Minderjährige

Ein vollständig maschinell oder leserlich ausgefülltes Antragsformular (Deutsch, Français, English), bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis ein Formular pro Antrag.

Zur Beantragung eines biometrischen Reisepasses oder Personalausweises ist die persönliche Vorsprache des Kindes in Begleitung der Sorgeberechtigten unabdingbar. Ist ein Sorgeberechtigter verhindert, ist dessen beglaubigte Zustimmungserklärung (Deutsch, Français, English) vorzulegen.

Ausnahme hierzu ist die Beantragung eines Personalausweises durch einen Minderjährigen ab 16 Jahren. Ein solcher Antrag kann durch den Minderjährigen selbst, ohne Mitwirkung seiner Eltern gestellt werden. Hierzu bitte das Antragsformular für Erwachsene (Deutsch, Français, English) ausfüllen.

Achtung: Bezüglich Reisepässe und Personalausweise für Kinder unter 6 Jahren gilt bis auf weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden. Bitte buchen Sie den Termin zur Antragstellung nach dem 6. Geburtstag, damit die Fingerabdrücke des Kindes erfasst werden können.

Bitte sämtliche Unterlagen im Original und mit einer Kopie mitbringen, die Originale erhalten Sie zurück.

Merkblatt zum Download (Deutsch, Français, English)

  • ein aktuelles (max. 6 Monate altes) biometrisches Passfoto pro Antrag (bei Bedarf steht für Kinder ab 6 Jahren vor Ort ein Fotoautomat zur Verfügung.)
    (Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • falls vorhanden: Bisheriges Ausweisdokument des Kindes mit einer Kopie der Datenseite des Reisepasses bzw. Vorder- und Rückseite des Personalausweises.
  • Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen.
  • Aktuelle Reisepässe oder Personalausweise der Eltern
  • Schweizer Ausländerausweis/Aufenthaltstitel bzw. Schweizer Ausweisdokument des Kindes und der Eltern
  • Aktueller Adressnachweis des Kindes und der Eltern (z.B.  Stromrechnung, Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde o.ä.)

Zusätzliche Unterlagen, wenn:

  1. sich seit dem letzten Antrag in Bern Änderungen ergeben haben oder 
  2. der Pass oder Personalausweis nicht von der deutschen Botschaft Botschaft Bern oder vor 2010 von der detuschen Botschaft in Bern ausgestellt wurde:
  • Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort in Deutschland, wenn im jetzigen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist
  • Geburts-/Abstammungsurkunde des Kindes (deutsche, ersatzweise vom Geburtsland ausgestellte). Bei Geburt in Deutschland nach 31.12.1999 von zwei ausländischen Elternteilen immer ein Auszug aus dem Geburtsregister
  • Ggf. Heiratsurkunde der Eltern oder Familienbuch/-ausweis der Eltern mit Vermerk über deren Namensführung sowie ggf. Bescheinigung über Namensführung nach deutschem Recht
  • für Kinder (zum Zeitpunkt der Geburt) nicht verheirateter Eltern, ggf. Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates oder Erklärung zum Sorgerecht
  • für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils zusätzlich: Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil (eine Scheidung im Ausland bedarf dabei einer Anerkennung in Deutschland!)
  • für Kinder (zum Zeitpunkt der Geburt) nicht verheirateter Eltern, sofern erfolgt: Ggf. Vaterschaftsanerkennungserklärung, bei Anerkennung in der Schweiz ggf. Zustimmungserklärung der Kindesmutter
  • Ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Erklärungserwerbs- oder Einbürgerungsurkunde, nur bei Geburt im Ausland und/oder keinem deutschen Elternteil)
  • Ggf. Nachweis über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Zivilstandsformular 7.9 – Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige)

Fremdsprachige Unterlagen (ausser in Englisch oder einer Landessprache) müssen übersetzt sein. In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente erforderlich sowie ggf. auch eine Überbeglaubigung (in Form einer Apostille oder Legalisation) oder die Echtheitsprüfung ausländischer Urkunden notwendig sein.