Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt in Deutschland

Wurden Sie nach dem 31.12.1999 als Deutsche-r im Ausland geboren, beachten Sie bitte dringend Folgendes:

Für Kinder, die im Ausland geboren wurden und deren deutscher Elternteil oder deutsche Eltern nach dem 31.12.1999 ebenfalls im Ausland geboren wurde, muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes die Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland beantragt werden, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, sofern es bei Geburt bereits eine andere Staatsangehörigkeit erworben hat (§ 4 StAG).

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Punkt 3 der Hinweise zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf der Webseite der Botschaft Bern.