
Antrag Erwachsene
Folgende Unterlagen sind immer mindestens erforderlich und beim Termin vorzulegen, bringen Sie bitte auch die jeweils genannten Kopien mit und beachten Sie die allgemeinen Hinweise am Ende:
- ein vollständig maschinell oder leserlich ausgefülltes Antragsformular
(Bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis bitte ein Formular pro Antrag) - ein aktuelles biometrisches Passfoto pro Antrag (siehe Fotomustertafel)
- bisheriger Reisepass / vorläufiger Reisepass / Personalausweis
(im Original und mit Kopie der Datenseite des Passes bzw. Vorder- und Rückseite des Ausweises)
Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen. - Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister und ggf. Heiratsurkunde, sofern bisher kein Reisedokument von der Botschaft Bern ausgestellt wurde (im Original und mit Kopie)
- Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort in Deutschland, wenn im bisherigen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist (siehe auch FAQ)
- Ausländerausweis/Aufenthaltstitel für die Schweiz bzw. Schweizer Ausweisdokument (im Original und mit Kopie)
- Nachweis über aktuelle Adresse (z.B. Gemeindebescheinigung, Stromrechnung)
Zusätzlich vorzulegende Unterlagen (sofern zutreffend, stets im Original und mit Kopie), wenn
– der letzte Pass oder Personalausweis nicht von der Botschaft in Bern oder
– vor 2010 von der Botschaft in Bern ausgestellt wurde oder
– sich seit dem letzten Antrag über die Botschaft in Bern Änderungen ergeben haben:
- Auszug aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil bei Geburt in Deutschland nach 31.12.1999 von zwei ausländischen Elternteilen (eine einfache Geburtsurkunde ist in diesen Fällen nicht ausreichend, sondern immer ein Auszug aus dem Geburtenregister des Geburtsstandesamts erforderlich)
- Nachweis über eine Namensänderung (bei Heirat- oder Partnerschaft oder nach Scheidung, z.B. Heiratsurkunde, Bescheinigung über die Namensführung in der Ehe, Scheidungsurteil der aufgelösten Ehe)
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Erklärungserwerbs- oder Einbürgerungsurkunde, nur bei Geburt im Ausland und/oder keinem deutschen Elternteil)
- Nachweis über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Zivilstandsformular 7.9 – Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige)
- Promotionsurkunde mit Namen und Geburtsdatum, wenn der Doktorgrad sich nicht aus einem früheren Pass/Ausweis ergibt und der Eintrag im neuen Reisepass/Personalausweis gewünscht wird.
Urkunden, die nicht in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache abgefasst sind, müssen mit einer Übersetzung vorgelegt werden.
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente erforderlich sowie ggf. auch eine Überbeglaubigung (in Form einer Apostille oder Legalisation) oder die Echtheitsüberprüfung ausländischer Urkunden notwendig sein.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Der Pass und/oder Personalausweis kann erst bei der Bundesdruckerei bestellt werden, wenn eine abschließende Bearbeitung des Antrags nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen möglich ist.
Bitte beachten Sie ggf. auch unsere FAQ am Ende bzw. unter Ziff. 9.
Merkblatt zum Download (Deutsch, Français, English)
Antrag Minderjährige
Minderjährige müssen gemeinsam mit den Sorgeberechtigten vorsprechen. Falls ein sorgeberechtigter Elternteil verhindert ist, ist dessen beglaubigte Zustimmungserklärung mitzubringen.
Ein Personalausweis kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres selbstständig, also ohne die/den Sorgeberechtigte(n) beantragt werden.
Bei erstmaliger Beantragung eines Reisepasses (und ggf. Personalausweises) beachten Sie bitte die Informationen zur Geburt eines Kindes im Ausland, insbesondere zum Generationenschnitt im Staatsangehörigkeitsrecht, zum Namensrecht und Vaterschaftsanerkennungen, da Angaben aus schweizerischen oder anderen ausländischen Geburtsurkunden für den deutschen Rechtsbereich nicht in jedem Fall übernommen werden können.
Lassen Sie die rechtliche Situation bei Zweifeln bitte vor einer Terminvereinbarung klären und nehmen vor einer Terminbuchung Kontakt mit uns auf!
Hat ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit noch nicht wirksam erworben, kann ein Passantrag nicht aufgenommen werden. In einem einfachen Passtermin können rechtlich komplexe Vorfragen zudem nicht immer sofort geklärt werden, eine Beratung ist in einem solchen Termin nicht möglich!
Folgende Unterlagen sind immer für jeden Antrag mindestens erforderlich und beim Termin vorzulegen, bitte bringen Sie auch die ggf. genannten Kopien mit und beachten Sie bitte die allgemeinen Hinweise am Ende:
- ein vollständig maschinell oder leserlich ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
(Bei gleichzeitiger Beantragung von Reisepass und Personalausweis bitte ein Formular pro Antrag) - ein aktuelles biometrisches Passfoto pro Antrag (siehe Passbildschablone, lassen Sie Passfotos von sehr kleinen Kindern unbedingt vor dem Termin fertigen, siehe auch FAQ!)
- bisheriges Ausweisdokument des Kindes (im Original und mit Kopie der Datenseite des Reisepasses bzw. Vorder- und Rückseite des Personalausweises, sofern es nicht eine Erstbeantragung ist)
Bei Verlust des Dokuments ist eine polizeiliche Verlustanzeige vorzulegen. - Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde/Auszug aus dem Geburtsregister, sofern bisher kein Reisedokument von der Botschaft Bern ausgestellt wurde (im Original und mit Kopie)
- Aktuelle Reisepässe oder Personalausweise der Eltern (im Original und mit Kopien der Datenseiten)
- Ausländerausweis/Aufenthaltstitel für die Schweiz bzw. Schweizer Ausweisdokument des Kindes und der Eltern (im Original und mit Kopie, sofern es sich nicht um ein neugeborenes Kind handelt)
- aktueller Adressnachweis vom Kind und den Eltern (z.B.Gemeindebescheinigung, Stromrechnung)
- Abmeldebescheinigung vom letzten Wohnort in Deutschland, wenn im bisherigen Reisedokument noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist
- ggf. beglaubigte Zustimmungserklärung, sofern ein/e Sorgeberechtigte/r nicht mit vorspricht
Zusätzlich vorzulegende Unterlagen (sofern zutreffend, stets im Original und mit Kopie), wenn
– der letzte Pass oder Personalausweis nicht von der Botschaft in Bern oder
– vor 2010 von der Botschaft in Bern ausgestellt wurde oder
– sich seit dem letzten Antrag über die Botschaft in Bern Änderungen ergeben haben:
- Auszug aus dem Geburtsregister mit Hinweisteil bei Geburt in Deutschland nach 31.12.1999 von zwei ausländischen Elternteilen (die einfache Geburtsurkunde ist in diesen Fällen nicht ausreichend, sondern immer ein Auszug aus dem Geburtenregister des Geburtsstandesamts erforderlich)
- Ggf. Heiratsurkunde der Eltern oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern mit Vermerk über deren Namensführung sowie ggf. Bescheinigung der Namensführung nach deutschem Recht
- für Kinder (zum Zeitpunkt der Geburt) nicht verheirateter Eltern:
ggf. Sorgevereinbarung nach dem Recht des Aufenthaltsstaates oder Erklärung zum Sorgerecht - für Kinder geschiedener Eltern und alleiniger Sorge eines Elternteils zusätzlich:
Nachweis über das alleinige Sorgerecht durch Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil im Original und mit Kopie – Eine Scheidung im Ausland bedarf in der Regel einer Anerkennung in Deutschland. - für Kinder (zum Zeitpunkt der Geburt) nicht verheirateter Eltern, sofern erfolgt:
Vaterschaftsanerkennungserklärung, bei Anerkennung in der Schweiz, ggf.Zustimmungserklärung der Kindesmutter im Original und mit Kopie - Ggf. Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
(Erklärungserwerbs- oder Einbürgerungsurkunde, nur bei Geburt im Ausland und/oder keinem deutschen Elternteil) - Ggf. Nachweis über den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Zivilstandsformular 7.9 – Bürgerrechtsnachweis für schweizerische Staatsangehörige)
Urkunden, die nicht in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache abgefasst sind, müssen mit einer Übersetzung vorgelegt werden.
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente erforderlich sowie ggf. auch eine Überbeglaubigung (in Form einer Apostille oder Legalisation) oder die Echtheitsüberprüfung ausländischer Urkunden notwendig sein.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Der Pass oder Personalausweis kann erst bei der Bundesdruckerei bestellt werden, wenn eine abschließende Bearbeitung des Antrags nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen möglich ist.
Bitte beachten Sie ggf. auch unsere FAQ am Ende bzw. unter Ziff. 9.
Achtung: Bezüglich Reisepässe und Personalausweise für Kinder unter 6 Jahren gilt bis auf weiteres, dass in den 14 Tagen vor dem 6. Geburtstag keine Anträge entgegengenommen werden. Bitte buchen Sie den Termin zur Antragstellung nach dem 6. Geburtstag, damit die Fingerabdrücke des Kindes erfasst werden können.
Merkblatt zum Download (Deutsch, Français, English)
Bitte beachten Sie: Kinderreisepässe werden nicht mehr ausgestellt! Bis zum 31.12.2023 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf des eingetragenen Datums gültig.