Vornamensortierung

I. Allgemeines

Seit 1. November 2018 haben Sie die Möglichkeit, die Reihenfolge Ihrer Vornamen zu ändern. Eine Änderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufügen neuer Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist hingegen nicht zulässig.

II. Wie gehe ich vor, wenn ich die Erklärung zur Vornamenssortierung abgeben möchte?

Bitte füllen Sie Deckblatt und Namenserklärungsformular aus und senden beides mit jeweils einer Kopie der nachstehend aufgeführten Dokumente per Post an

den deutschen Honorarkonsul in Genf:

•           Auszug aus dem Geburtenregister/ Geburtsurkunde

•           Kopie des deutschen Reisepasses/ Personalausweises

•           Ausländerausweis/ Aufenthaltsbewilligung

•           ggfs. Heiratsurkunde/ Lebenspartnerschaftsurkunde (falls Eintrag in Deutschland existiert)

•           Abmeldebestätigung aus Deutschland

•           vollständig ausgefülltes Passantragsformular und je Antrag ein biometrisches Passfoto

Eine große Bitte: Kopien weder heften noch klammern

III.  Was geschieht nach Einreichen der Unterlagen?

1.         Nach Durchsicht der Unterlagen und Vorbereitung der Namenserklärung kontaktieren wir Sie, um einen Termin zu vereinbaren und ggf. das weitere Vorgehen zu besprechen.

2.         Zum Termin bringen Sie dann bitte alle Originale der vorab übersandten Unterlagen mit. Diese erhalten dann beim Termin sofort zurück.

3.         Die Namenserklärung muss persönlich im Büro des deutschen Honorarkonsuls abgegeben werden