Namensführung nach Scheidung oder Tod eines Ehegatten

Bitte füllen Sie Deckblatt und Namenserklärungsformular aus und senden beides mit jeweils einer Kopie der nachstehend aufgeführten Dokumente per Post an das Büro des deutschen Honorarkonsuls in Genf.

•           Reisepass/ Personalausweis

•           Auszug aus dem Geburtenregister (bzw. Geburtsurkunde)

•           Heiratsurkunde (aller vorheriger Ehen)

•           Ausländerausweis bzw. Aufenthaltsbewilligung

•           deutsche Einbürgerungsurkunde, sofern Sie in Deutschland eingebürgert wurden

•           Abmeldebestätigung aus Deutschland

•           Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (gilt für alle vorherigen geschiedenen Ehen); falls die Ehe nicht in Deutschland geschieden wurde, prüfen Sie bitte, ob eine formelle Anerkennung erforderlich ist -> Scheidungsanerkennung

•           Sterbeurkunde, falls der Antragsteller verwitwet ist

•           vollständig ausgefülltes Passantragsformular und je Antrag ein biometrisches Passfoto

Ausländische Urkunden

•           Alle fremdsprachigen Dokumente sind von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche zu übersetzen.

•           Wenn es sich nicht um eine internationale Urkunde (CIEC-Format) handelt, muss diese ggf. mit einer Apostille versehen oder legalisiert sein, siehe Internationaler Urkundenverkehr

Eine große Bitte: Kopien weder heften noch klammern.

Was geschieht nach Einreichen der Unterlagen?

1.         Nach Durchsicht der Unterlagen und Vorbereitung der Namenserklärung kontaktieren wir Sie, um einen Termin zu vereinbaren und ggf. das weitere Vorgehen zu besprechen.

2.         Zum Termin bringen Sie dann bitte alle Originale der vorab übersandten Unterlagen mit. Diese erhalten Sie beim Termin sofort zurück.

3.         Die Namenserklärung muss persönlich im Büro des Honorarkonsuls abgegeben werden.